Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen dienen den
Einsatzkräften der Feuerwehr zur raschen Orientierung
und zur Beurteilung der Lage. Die Pläne sind im Format
DIN A4 oder DIN A3 darzustellen und gegen Nässe
und Verschmutzung zu schützen. Der Maßstab ist so
zu wählen, dass die Darstellung des Feuerwehrplanes
formatfüllend erfolgt. Feuerwehrpläne sind zur besseren
Orientierung mit einem Nordpfeil und zwecks Abschätzung
von Entfernungen mit einem Raster zu versehen. Des
Weiteren ist die Hauptzufahrt und der Hauptzugang zur
Liegenschaft darzustellen. Ein Feuerwehrplan muss folgende
Mindestangaben enthalten:
- Bezeichnung des Objektes
- Art der Nutzung
- Angaben zu den Geschossen
- Brandwände und sonstige raumabschließende Wände
- Öffnungen in Decken und Wänden
- Angaben zu Treppen und Treppenräumen
- Nicht begehbare Flächen (z. B. Dächer)
- Besondere Angriffs- und Rettungswege (z. B.
Fluchttunnel)
- Aufzüge aller Art
- Angaben zu Bedienstellen für die Feuerwehr (z. B.
Rauchabzug)
- Steigleitungen
- Angaben zu Löschanlagen
- Angaben über Löschwasserbevorratung und –rückhaltung
- Elektrische Betriebsräume
- Angaben zu Frei- und Oberleitungen
- Angaben über Gefahrstoffe innerhalb und außerhalb der
Liegenschaft (z. B. Gastanks)
- Hinweise auf nicht zu verwendende Löschmittel
- Objektinformationen über den Betreiber der
baulichen Anlage, den Verantwortlichen, den
Sicherheitsbeauftragten, den Werkschutz, etc. werden
dem Feuerwehrplan im Format DIN A4 als „schriftlicher
Teil“ beigefügt.
Die Angaben über die Anlagen und Einrichtungen zur
Löschwasserrückhaltung (z. B. Abwasserkanäle auf dem
Grundstück, Zuflüsse in das öffentliche Abwassernetz,
Vorfluter, Rückhaltebecken und Absperrmöglichkeiten)
können von der zuständigen Brandschutzbehörde in einem
gesonderten Abwasserplan gefordert werden.
Ist die Darstellung einer baulichen Anlage auf einer Seite
nicht möglich, müssen ggf. zusätzliche Pläne angefertigt
werden (z. B. Objektplan, Detailplan, Anfahrtsplan,
Entrauchungsplan, Abwasserplan und Fotovoltaikplan).
re‘graph Feuerwehrpläne werden mit modernsten CAD-
Systemen wie z. B. AutoCAD oder MicroStation durch unser
zertifiziertes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung erstellt.
Die Ausführung erfolgt nach DIN 14095 und in Abstimmung
mit dem Objektbetreiber sowie der zuständigen
Brandschutzbehörde. Die Aufnahme der notwendigen Daten
erfolgt aus Haftungsgründen immer durch eine Vor-Ort-
Begehung einer sachkundigen Person der re'graph GmbH.
Wir übernehmen die Verantwortung für die inhaltliche
Richtigkeit der Pläne!
Zu jedem Feuerwehrplan gehört die Vorablieferung eines
Korrekturabzuges zur Freigabe durch den Betreiber sowie der
zuständigen Brandschutzbehörde.
Bei unseren Feuerwehrplänen handelt es sich i. d. R. um
wasser- und reißfest ausgeführte, UV-beständige, lichtechte
Farblaserausdrucke in individuell beschrifteten farbigen
Ordnern.
HINWEIS ZUR PRÜFUNG/ÜBERARBEITUNG DER FEUERWEHRPLÄNE
Gemäß DIN 14095 müssen Feuerwehrpläne stets
auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber
einer baulichen Anlage muss den Feuerwehrplan
mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen
Person (Sachkundenachweis erforderlich) überprüfen
lassen.